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 Jagdrechts-Änderungen in Italien

 
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David Conlin
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Deutschland
42 Beiträge

Erstellt am: 18.01.2005 :  19:20:22 Uhr  Profil anzeigen  Besuche David Conlin's Homepage
in Italien befindet sich derzeit eine Änderung des italienischen Jagdrechts im
Entscheidungsprozess und unsere italienischen Naturschutzpartner haben uns
kurzfristig um Beteiligung an einem e-mail-Protest gebeten.

Die Novellierung des Gesetzes (MODIFICHE ALLA LEGGE 157/1992, PROTEZIONE DELLA
FAUNA SELVATICA E PRELIEVO VENATORIO ) sieht dabei u.a. vor:

- die Zahl der jagdbaren Arten wird von 48 auf 54 erhöht

- bei Jagdverstössen (wiederholter Abschuss geschützter Arten z.B.) kann keine
Haftstrafe mehr verhängt werden, nur noch Bußgelder sind möglich

- Die Jagdsaison wird in den Februar hinein verlängert - hierdurch sind neben
den Zugvögeln auch die italienischen Brutbestände vom Abschuss bedroht, die im
Februar bereits mit dem Brüten beschäftigt sind

- bislang müssen alle lebenden Lockvögel registriert werden und erhalten einen
Ring. Zukünftig soll die Beringung abgeschafft werden. Bis zu 10 Vögel / Art
können gehalten werden. 41 Arten werden als für die Jagd mit Lockvögeln geeignet
eingestuft - bislang sind es 10 Arten. Das bedeutet, Jäger können dann bis zu
410 Tiere ohne Kontrolle halten. Die Herkunft der Tiere wird nicht weiter
ermittelt, d.h. auch Wildfänge in großem Umfang sind zu erwarten. Wenn auch nur
10 % der ca. 700.000 italienischen Jäger von der Aufweitung Gebrauch machen,
werden Hunderttausende Vögel in Käfigen eingesperrt und grausam zugerichtet
(Zwangsmauser, Blenden, Dunkelhaft etc.).

- Das grundsätzliche Verbot der Haltung von Wildtieren wird gestrichen.

Neu ins Gesetz aufgenommen werden sollen folgende Regelungen:

- bis zu 15 % der Jagdflächen können als Flächen für das "Training von
Jagdhunden" ausgewiesen werden, hierunter können auch Flächen von Schutzgebieten
fallen. Hier ist Jagd
ganzjährig zum Training der Hunde möglich !

- zur Verhinderung von "Wildschäden" können die Regionen die Jagdzeiten für
einzelne jagdbare Arten ganzjährig komplett aufheben, also z.B. ganzjährig (auch
nachts) eine Bejagung von Füchsen oder Rabenvögeln freigeben.

- das heute verbotene Grobschrot wird für die Jagd auf Wildschweine wieder
zugelassen. Diese Patronenart eignet sich auch für die Jagd auf Greifvögel.

Sofern diese Regelungen in dieser Form verabschiedet werden, wird die Zahl der
von Jägern getöteten Tiere in Italien weiter massiv ansteigen. Eine Kontrolle
der Jagd auf evt. geschützte Tiere wird durch die Aufweitung der
Jagdmöglichkeiten massiv verschlechtert. Die vereinfachte Haltung von Lockvögeln wird Hundertausende Tiere zusätzlich das Leben kosten.

Ein vorbereitet Text in Englisch gibt es auch hier:

http://www.proact-campaigns.net/italy/

David
--
David Conlin


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David Conlin
http://www.proact-campaigns.net
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&
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